Die Aufgabe der Lohnbuchhaltung umfasst auch die Ausführung von Anlagen zum Erwerbseinkommen. Er ist dem Kreditgeber gegenüber für die Ordnungsmäßigkeit der Pfandverwendung zuständig und muss das Erwerbseinkommen und die Pfandgrenze selbst bestimmen. Der Auftraggeber hat dem Kreditgeber (sog. Drittschuldnererklärung) innerhalb von zwei Kalenderwochen nach Lieferung eines Pfändungs- und Überweisungsauftrags mitzuteilen, ob er zahlungsbereit ist, ob andere Menschen Anspruch auf das Erwerbseinkommen erheben, ob bereits andere gepfändet bestehen.
Der Dienstgeber darf dem Dienstnehmer nach Abgabe des Pfändungs- und Übertragungsbeschlusses nur den nicht pfändbaren Teil des Erwerbseinkommens zahlen, bis die gepfändete Ware vollständig bezahlt ist. Er hat den Mehrbetrag an den Kreditgeber weiterzugeben. Empfängt ein Auftraggeber mehrere Pfändungs- und Transportaufträge, müssen diese in der Eingangsreihenfolge berücksichtigt werden.
Er ist als Fremdschuldner befugt - und auf Antrag eines Kreditors auch dazu angehalten -, den Betrag der Forderung beim örtlichen Gericht zugunsten aller Kreditoren mit entlastender Wirkung zu deponieren. Diese müssen sich dann ggf. im Ausschüttungsverfahren gemäß §§ 872 ff. des Aktiengesetzes anmelden. Selbst wenn ein Lohn oder Gehalt eingezogen wird, hat dies keine Auswirkung auf die Steuer- und Abgabepflicht aus diesem Lohn oder Gehalt (BFH-Urteil vom 18. Januar 1993 - II S. 507, II S. 507, BStBl. 1993).
Beträgt der Monatsnettolohn mehr als 3.475,79 EUR, muss zunächst die Abweichung zwischen dem Netto-Lohn und der Tabelle "Maximalwert" ermittelt werden. Die überschüssige Summe von 3.475,79 EUR kann vollständig eingezogen werden. Hinzu kommt der Pfändungsbetrag von EUR 3.475,79, wie er sich aus der letzen Ebene der Anlagetabelle nach der Zahl der gesetzlichen Anspruchsberechtigten ergibt.
Tritt aufgrund von Erhaltungsansprüchen eine Verpfändung von Löhnen ein, so entfällt die vorstehende Tabelle. In diesem Falle wird der pfändungsfreie Wert durch das Zwangsvollstreckungsgericht im Zwangsvollstreckungsbeschluss bestimmt. Der für die Beschlagnahmung zur Verfügung stehende Reingewinn muss vom Auftraggeber selbst berechnet werden.
Pfändungstabelle für Debitoren- und Inkassodienstleistungen Allgemeine Debitoren- und Inkassounternehmen mbH
Mit dem Pfandverfahren wird sichergestellt, dass die Debitoren auch bei einer Beschlagnahmung ihres Erwerbseinkommens ihren Lebensunterhalt absichern und die gesetzlich vorgeschriebenen Unterhaltungspflichten einhalten können. Der Betrag der Befreiungsschwellen für das Erwerbseinkommen wird zum Stichtag des zweiten Kalenderjahres an die jeweilige Situation der Steuerfreibeträge für das materielle Existenzniveau angepaßt. Mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 werden die Grenzwerte für den Anhang anheben.
Der nicht pfändbare Basisbetrag für die Pfändung des Lohnes liegt ab diesem Zeitpunkt bei 1.139,99 EUR (bisher: 1.079,99 EUR) pro Monat. Erhalten die Debitoren mehr als den so bestimmten pfändungsfrei festgestellten Wert, behalten sie auch einen bestimmten Teil des Mehrbetrages. Der Lohnanschluss-Tisch endete mit einem Wert von 3.475,79 E. Das bedeutet, dass alle darüber hinausgehenden Summen vollständig erfasst werden können.
Für die Pfändung von Konten gibt es Besonderheiten: Seit 2010 haben die Inhaber der Konten die Option, Kontokorrentkonten in ein Pfändungssicherungskonto (sog. P-Konto) umzuwandeln. Der Anstieg der Beschlagnahmegrenzen bewirkt somit auch eine erhöhte Sicherheit des P-Kontos gegen Beschlagnahme. Die Anlagetabelle zeigt Ihnen, wie viel im Falle einer Lohnabrechnung an Ihr Gehalt gebunden werden kann.
Sie können für die Kalkulation aber auch unseren Anlagenrechner verwenden. - die Hälfe der für Überstunden bezahlten Vergütung; - die für die Urlaubszeit gewährte Vergütung, die über die Vergütung für die Beschäftigung hinausgeht, Zuschüsse im Zusammenhang mit einem speziellen Betriebsereignis und Treuhandgelder, sofern sie die üblichen Grenzen nicht überschreiten; - Aufwandszuschüsse, Zuschüsse und andere Sozialleistungen für externe Beschäftigung, Vergütung für selbst beigestelltes Arbeitsgut, Gefahrenzuschüsse und Schmutz- und Härtezuschüsse, sofern sie die üblichen Grenzen nicht überschreiten;
Der Anbautisch wird alle 2 Jahre nach § 850c (2a) ZPO nachgestellt.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum