Drei Dinge gilt es in akuten Notlagen zu sichern: die Versorgung mit Lebensmitteln, der Erhalt des Wohnraums sowie die Energie- und Wasserversorgung. Darum wird sich auch ein Schuldnerberater mit höchster Priorität kümmern, nachdem er sich einen Überblick über die Finanzen verschafft hat. Erst im zweiten Schritt geht es dann um einen Abbau der Schulden, und schließlich mittelfristig darum, den Ursachen der Verschuldung auf den Grund zu gehen und Ordnung in das Leben des Ratsuchenden zu bringen. Eine Schuldnerberatung ist also meist nicht mit ein paar Präsenzterminen oder neuerdings auch Online-Kontakten erledigt, sondern sollte idealerweise auf eine Begleitung über längere Zeit angelegt sein.
Die Schuldnerberatung ist aber keinesfalls Ersatz für fehlende Eigeninitiative und Disziplin. Ihre Hilfestellung bei Geldproblemen und Überschuldung endet zwar nicht bei der Unterstützung in Rechtsfragen, sondern erstreckt sich auch auf psychische und soziale Probleme, beispielsweise wenn die Ursache der Schulden in einer Kauf- oder Spielsucht liegt. Sie ist aber nur sehr eingeschränkt dazu da, frisches Geld zu beschaffen, etwa in Form eines Kredits zur Umschuldung. Niemals kann sie mangelnde Handlungsbereitschaft des Schuldners ersetzen. Wer die Schuldnerberatung aufsucht mit dem Gedanken, hier regelt jetzt jemand alles für mich, kann sich den Weg auch gleich sparen. Schuldnerberatung ist Hilfe zur Selbsthilfe. Schafft der Schuldnerberater die psychosoziale Stabilisierung seines Klienten und aktiviert sein Selbsthilfepotenzial, hat er das wichtigste Ziel erreicht.
Wer schon einmal unvorbereitet in einen heftigen Regenschauer geraten ist, kennt den Effekt: Irgendwann ist auch die letzte Schicht der Kleidung nass, und dann ist es auch egal, wie viel Wasser noch dazukommt. Nasser als nass geht eben nicht, dann braucht man auch den Schirm nicht mehr aufzuspannen. Nach diesem Prinzip verhalten sich leider auch viele Schuldner. Der Schuldenberg ist so drückend, dass weitere Mahnkosten und Verzugszinsen nicht mehr interessieren. Post wird nicht mehr geöffnet, weil es ja eh nur unangenehme Nachrichten sein können. Menschlich mag das verständlich sein, vernünftig ist es aber nicht. Der Vergleich mit dem Regenschauer hinkt: Nasse Kleidung nimmt irgendwann keine Feuchtigkeit mehr auf, Schulden können dagegen beliebig hoch anwachsen. Nasse Kleidung trocknet, aber die Schulden verdunsten nicht von allein. Verdrängungstaktik nützt bei finanziellen Problemen nichts. Ein offener Umgang mit Schulden ist sehr wichtig.
Auch wenn die Banken nach der Finanzkrise des Jahres 2007 strengere interne und auch gesetzliche Vorgaben für die Kreditvergabe zu befolgen haben, ist es immer noch sehr leicht, Schulden zu machen. Geldinstitute und Vermittler werben für das Erfüllen von Wünschen, auch wenn das Geld dafür nicht da ist. Null-Prozent-Finanzierungen locken im Möbelhaus und im Elektronikmarkt, versteckte Nebenkosten lassen sich nur im Kleingedruckten aufspüren. Automobilhändler rechnen die monatliche Belastung für das eigentlich viel zu teure Traumauto klein, und nur allzu leicht vergisst man die fette Schlussrate am Ende der Kreditlaufzeit. Wer sich auf solche Geschäfte eingelassen hat und es jetzt angesichts vieler Ratenzahlungen bereut, sollte sich schnell einen Überblick über seine Liquiditätssituation verschaffen: Was kommt monatlich regelmäßig in die Kasse, welche Zahlungen sind zu leisten? Dabei müssen auch Monate mit jährlichen, quartalsweisen oder unregelmäßigen Ausgaben Berücksichtigung finden. Jährliche Zahlweise bei Versicherungen oder Zeitschriftenabonnements ist durchaus sinnvoll, denn sie wird mit Rabatten belohnt, aber man muss dann auch vorher Geld dafür zurücklegen.
Schreiben Sie Einnahmen und Ausgaben in ein Haushaltsbuch. Tabellenkalkulationsprogramme am PC oder entsprechende Apps eignen sich gut für diesen Zweck, weil man wiederkehrende Beträge einfach kopieren kann. Ergeben sich negative Salden, die nicht durch Überträge aus besseren Monaten zum Beispiel mit Weihnachts- oder Urlaubsgeld ausgeglichen werden können, ist sofortiges Handeln gefragt. Es hat keinen Sinn, die Löcher durch Ausnutzen des Dispokredits oder anderer Sofortdarlehen zu stopfen, denn irgendwann wird diese Quelle versiegen. Bereits zu diesem Zeitpunkt ist Hilfe durch eine Schuldnerberatung angebracht, wenn Sie sich allein von der Situation überfordert fühlen. Das geeignete Mittel, das Ihnen der Schuldnerberater empfehlen wird, ist die Umschuldung. Das bedeutet, viele kleine Kredite werden durch einen einzigen, besser überschaubaren Vertrag ersetzt. Das neue Darlehen lässt sich auf eine längere Laufzeit strecken. Dadurch steigen zwar wahrscheinlich die absoluten Kosten, denn die Zinsen sind über einen größeren Zeitraum zu zahlen, aber die monatlichen Raten sinken. Wählen Sie die Laufzeit so, dass die Raten unterhalb des für Tilgung und Zinsen verfügbaren Einkommens liegen – am besten mit etwas Spielraum für unerwartete Kosten oder Einnahmeausfälle. Die Tabellenkalkulation am Computer hilft, den Zusammenhang zwischen Darlehenssumme, Laufzeit und Ratenhöhe zu verstehen. Noch einfacher sind Online-Zinsrechner im Internet, mit denen man kostenlos verschiedene Kombinationen durchspielen kann.
Der Vogel Strauß steckt den Kopf in den Sand, weil er glaubt, seine Feinde würden ihn nicht sehen können, wenn er sie nicht sieht. Zum Glück sind Sie schlauer als der Strauß. Sie wissen, dass Rechnungen auch dann fällig werden, wenn man sie nicht zur Kenntnis nimmt. Also handeln Sie nach diesem Wissen und öffnen Sie jede Post, auch wenn sie unangenehm sein könnte. Ein gewöhnlicher Brief gilt bereits als zugegangen, wenn er in Ihrem Postkasten gelandet ist. Ob Sie ihn herausnehmen und lesen, ist egal. Entscheidend ist, dass Sie die Möglichkeit dazu hatten. Der Brief befindet sich in Ihrem Einflussbereich, wie der Jurist sagt. Zur Fälligkeit von Rechnungen sollten Sie Folgendes wissen: Steht der Fälligkeitstermin kalendermäßig fest, also ein konkretes Datum, sind Sie mit Ablauf dieses Tages sofort in Verzug. Es braucht dafür keine Mahnung und keine Nachfrist. Verzug bedeutet, dass Sie Zinsen für die Forderung zahlen müssen und der Verzugsschaden, zum Beispiel Mahnkosten, zu Ihren Lasten geht. Mahnen und Sie dadurch in Verzug setzen muss der Gläubiger nur, wenn er kein konkretes Datum genannt hat, etwa bei Formulierungen wie „zahlbar innerhalb von zwei Wochen“.
Viele Menschen vermuten hinter der Tätigkeit des Gerichtsvollziehers nur die sogenannte Sachpfändung, also die Beschlagnahme von Sachen im Haushalt des Schuldners. Die Sachen kann er mitnehmen oder mit einem Pfandsiegel versehen, dem bekannten „Kuckuck“. Tatsächlich gehen seine Aufgaben aber viel weiter. In einem laufenden Verfahren kann das Gericht den Gerichtsvollzieher damit beauftragen, den Sachverhalt aufzuklären. Der Besuch dient dann nicht der Pfändung, sondern zum Beispiel, um Unklarheiten in einem Vermögensverzeichnis zu besprechen. Der Schuldner muss etwa erklären, warum sein Verdienst unter dem marktüblichen Gehalt liegt, warum er deswegen keine andere Arbeit sucht und warum er trotzdem ohne Sozialleistungen auskommt. Äußert er sich dazu nicht, liegt der Verdacht nahe, dass Einkommen verschleiert wird. Andere Fragen, die ein Schuldner beantworten muss, könnten zum Beispiel Bankkonten und sein Auto betreffen.
Mit einer gerichtlichen Durchsuchungsanordnung darf der Gerichtsvollzieher auch Wohnung und Geschäftsräume durchsuchen und beispielsweise Unterlagen für die Buchführung, Kontoauszüge, Urkunden, Sparbücher und dergleichen mitnehmen. Natürlich können Sie ihm zunächst den Zugang verweigern. Aber er wird wiederkommen, in Begleitung der Polizei und mit einer gerichtlichen Erlaubnis, Zwangsmittel einzusetzen. Wenn Sie den Nachbarn eine gute Show bieten wollen, lassen Sie es darauf ankommen. Unauffälliger ist es, den Gerichtsvollzieher freiwillig hereinzulassen, bei der Durchsuchung anwesend zu sein und sich kooperativ zu zeigen.
Obdachlosigkeit ist der sicherste Weg in einen nur schwer umkehrbaren sozialen Abstieg. Nachdem das Lebensnotwendige an Essen und Trinken beschafft ist – zu ganz geringen Kosten von der Tafel – sollten unbedingt die Mietzahlungen sichergestellt werden oder zumindest eine Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen sein, damit es nicht zu einer Zwangsräumung kommt. Der nächste Blick gilt der Versorgung mit Energie und Trinkwasser. Rund sieben Millionen Sperrandrohungen gibt es jedes Jahr in Deutschland, mehr als 300.000 Haushalten wird der Strom tatsächlich abgestellt. Der warme Kühlschrank im Sommer lässt sich leichter verschmerzen als die kalte Heizung im Winter.
Vielleicht ist Ihre Finanzmisere aber noch nicht so dramatisch, dass der Rauswurf aus der Wohnung droht. Bringen Sie dann Ordnung in die offenen Rechnungen. Tendenziell sollten Sie die ältesten Posten zuerst bezahlen, weil die Mahnstufen mit der Zeit immer teurer werden. Davon mag es aber Ausnahmen geben, je nach Wichtigkeit der nicht bezahlten Leistung. Die außerordentliche Kündigung des Fitness-Studios wird Sie nicht so hart treffen wie der Verlust der Autoversicherung. Der Versicherer meldet das nämlich der Zulassungsstelle, und die betreibt die Zwangsstilllegung des Fahrzeugs, wenn es nicht mehr über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung verfügt. Zahlen Sie also mindestens so viel an den Versicherer, dass die Haftpflichtversicherung erhalten bleibt. Die Kaskoversicherung ist zwar wichtig, aber in diesem Fall zweitrangig.
Pfändungen gibt es in vielerlei Gestalt. Rechtlich sind sie kompliziert, vor allem, wenn mehrere Pfändungen zusammentreffen. Was passiert beispielsweise, wenn zwar der Lohn beim Arbeitgeber gepfändet wird, aber nicht das Konto, auf das er zahlt? Wie es im umgekehrten Fall? Welche Aufgaben hat ein Pfändungsschutzkonto, das sogenannte P-Konto? Auch Sachpfändungen sind nicht einfach zu durchschauen. Ein Fernsehgerät darf zwar grundsätzlich nicht gepfändet werden, aber eine Austauschpfändung – wertvoller Fernseher abgeholt, billiges Ersatzgerät hingestellt – kann durchaus in Ordnung sein. Streit gibt es regelmäßig bei Sachpfändungen in gemeinsamen Wohnungen von Eheleuten. Der Schuldner kann behaupten, die Sachen gehörten alle seiner Partnerin oder seinem Partner. Dann würde ein Pfändungsversuch ins Leere laufen. Der Gerichtsvollzieher kann sich aber auf eine Eigentumsvermutung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch stützen. Er darf davon ausgehen, dass Sachen in der Wohnung des Schuldners dem Schuldner auch gehören, wenn es nicht offensichtlich anders ist, zum Beispiel Damenschmuck bei einem männlichen Schuldner. Auf nichteheliche Lebensgemeinschaften ist diese Eigentumsvermutung übrigens nach herrschender Rechtsprechung nicht übertragbar. Auch bei der Pfändung gibt es für die Schuldnerberater viel zu tun. Da sie sich mit den Feinheiten, den Rechten und Pflichten des Schuldners gut auskennen, ist die Anwesenheit eines kundigen Schuldnerberaters vor Ort wichtig. Klappt das terminlich nicht, informieren Sie sich schon im Vorfeld, damit Sie wissen, was Sie gestatten müssen und wo die Grenzen der Pfändung liegen.
Viele der obigen Ratschläge beziehen sich auf eine Situation, in der das Kind bereits ganz tief im Brunnen liegt. Lassen Sie es nicht so weit kommen. Bleiben Sie auch nicht passiv. Post öffnen, Rechnungen und Mahnungen zur Kenntnis nehmen, das ist nur die Mindestanforderung. Viel mehr Eindruck macht es, wenn Sie aktiv das Heft des Handelns ergreifen. Gehen Sie proaktiv auf die Gläubiger zu, schildern Sie Ihre finanzielle Situation. Bitten Sie um eine Stundung, bieten Sie Alternativen zu den bislang gültigen Fälligkeitsvereinbarungen an. Die Gläubiger werden Ihnen aufmerksam zuhören, denn das Einleiten von Mahnschritten ist auch für sie mit Risiken verbunden. Das Mahnverfahren, insbesondere mit Einschaltung des Gerichts, kostet Geld. Einem nackten Mann kann man bekanntlich nicht in die Tasche greifen. Ein Mahnverfahren gegen einen mittellosen Schuldner vergrößert den entstandenen Verlust nur. Eine neue Zahlungsvereinbarung, die dann aber auch eingehalten werden muss, ist also durchaus im beiderseitigen Interesse. Außerdem kann die Kontaktaufnahme verloren gegangenes Vertrauen wiederherstellen.
Zögern Sie nicht, eine Schuldnerberatung zu einem sehr frühen Zeitpunkt einzuschalten. Sie kann bereits in der ersten Phase, in der Sie sich noch um einen Überblick bemühen, wertvolle Hinweise geben. Es muss ja nicht gleich ein kostenpflichtiges Angebot über eine Rechtsanwaltskanzlei sein. Das können Sie immer noch beauftragen, wenn Sie beispielsweise eine Begleitung in einem komplexen Verbraucherinsolvenzverfahren wünschen. Fürs erste reicht ein kostenloses Angebot wie zum Beispiel die Schuldnerberatung der Caritas oder der Verbraucherzentrale völlig aus. Das können Sie auch anonym in Anspruch nehmen. Schulden sind ein weit verbreitetes Problem – richten Sie sich also auf Wartezeiten von vier bis sechs Wochen ein. Die Wartezeit ist ein gutes Argument, mit dem ersten Schritt nicht zu lange zu warten. Sie gehen kein Risiko ein. Wenn sich Ihr Problem tatsächlich von selbst erledigen sollte, brechen Sie die Beratung einfach ab. Niemand wird Ihnen deswegen böse sein.
Soziale Schuldnerberatung gibt es in Deutschland seit mehr als 35 Jahren. Was Anfang der 1980er Jahre mit einigen wenigen Beratungsstellen begann, ist mittlerweile auf ein Netzwerk von mehr als tausend Einrichtungen angewachsen. Verbraucherverbände, gemeinnützige Einrichtungen wie die Caritas und das Rote Kreuz, aber auch Kommunen sind die wesentlichen Träger der ehrenamtlichen Schuldnerberatung. Sozialarbeiter, Pädagogen und Juristen schließen sich in Vereinen und Verbänden zur Schuldnerberatung zusammen. Angesichts mehrerer Millionen Menschen mit akuten Zahlungsschwierigkeiten in Deutschland sind öffentliche Schuldnerberatungen aber oft überlastet. Wartezeiten, ja sogar Aufnahmestopps sind eher die Regel als die Ausnahme. Schnelle Schuldnerberatung wird damit zu einem interessanten Geschäftsmodell, sowohl für seriöse Anwaltskanzleien als auch für Trittbrettfahrer, die an denjenigen, die zum harten Sparkurs gezwungen sind, noch einmal verdienen wollen.
Beim Schuldnerberater heißt es Hosen herunterlassen. Jeder Fakt muss auf den Tisch, egal wie peinlich er ist. Spielschulden, Alkoholsucht oder exzessive Bordellbesuche – nur wenn der Berater jede finanzielle Verpflichtung kennt und auch die Ursachen für die Misere klar sind, kann er wirksam helfen. Das bedingt ein hohes Maß an Vertrauen, wie bei einem Arzt oder Anwalt. Stimmt die persönliche Chemie zwischen dem Ratsuchenden und seinem Berater nicht, ist ein Misserfolg wahrscheinlich. Eine Schuldnerberatung kann zwar wie erwähnt anonym durchgeführt werden, aber diese Möglichkeit hat Grenzen. Spätestens wenn Schriftstücke aufgesetzt werden müssen oder der Schuldnerberater bei einer Pfändung zur Seite steht, ist es mit der Anonymität vorbei. Sie würde auch nicht dem nötigen Vertrauensverhältnis entsprechen. Die Online-Beratung, die zum Beispiel vom Deutschen Caritasverband und einigen Mitgliedern der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung angeboten wird, ist ein guter Einstieg und ein wirksames Mittel gegen Wartezeiten, wenn dringender Handlungsbedarf besteht. Auf Dauer, wenn eine intensive Begleitung erforderlich ist, ist sie aber nur zweite Wahl gegenüber der persönlichen Beratung in Präsenzterminen.
Ehrenamtliche Berater besuchen durch den jeweiligen Träger organisierte Fortbildungen, die sie für die Tätigkeit qualifizieren. Je nach Vorbildung haben sie verschiedene Schwerpunkte, zum Beispiel in der Suchtberatung oder in den juristischen Aspekten einer Schuldenbereinigung. Viele Schuldnerberater sind auch zugleich Insolvenzberater, sodass man den Ansprechpartner nicht wechseln muss, wenn sich eine Privatinsolvenz als beste oder einzige mögliche Lösung abzeichnet. In Rheinland-Pfalz wird die Weiterbildung sogar von der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz unterstützt. Sie unterhält das Schuldnerfachberatungszentrum (SFZ), das auch wertvolle konzeptionelle Beiträge zur Weiterentwicklung der Schuldnerberatung leistet.
Zwar bemühen sich die allermeisten Ehrenamtler um eine ausreichende Qualifikation. Dennoch muss sich der Ratsuchende darüber klar sein, dass es in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung „Schuldnerberater“ gibt. Jeder darf sich so nennen, und jeder darf versuchen, mit der Schuldnerberatung Geld zu verdienen. Gut aufgehoben ist man auf jeden Fall als Klient bekannter Organisationen wie die bereits erwähnte Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt, Diakonie und Verbraucherzentrale Bundesverband. Auch bei kommunalen Beratungsstellen kann der Klient sicher sein, nicht an einen Betrüger zu geraten.
Führt ein Schuldnerberater gleichzeitig gewerbliche Kreditvermittlungen durch, ist eine Interessenkollision wahrscheinlich. Die Neuaufnahme eines Kredits ist zwar im Rahmen einer Umschuldung sinnvoll, aber zunächst ist zu prüfen, ob Umschuldung überhaupt der der richtige Weg ist. Hier fehlt dem Kreditvermittler möglicherweise die erforderliche Unvoreingenommenheit. Personen und Organisationen, die neben den Aufgaben der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung auch Kredit-, Finanz-, Finanzvermittlungs- oder ähnliche Dienste gewerblich betreiben, können deshalb auch nicht Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. sein. Umgekehrt heißt das: Wer sich an ein Mitglied dieser Arbeitsgemeinschaft wendet, darf darauf vertrauen, dass diese Beratungsstelle dem Gedanken der Gemeinnützigkeit verpflichtet ist.
Gelegentlich werben gewerblich tätige Schuldnerberater mit einer staatlichen Anerkennung. Das ist irreführend, denn eine solche Anerkennung gibt es nicht. Gemeint ist eine sogenannte geeignete Stelle nach § 305 der Insolvenzordnung. Hier geht es darum, dass vor der Durchführung eines förmlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens ernsthaft eine außergerichtliche Einigung versucht worden sein muss. Das Scheitern dieser Einigung muss von einer geeigneten Stelle bestätigt werden. Ohne eine entsprechende Bescheinigung wird das Insolvenzgericht nicht tätig. Wer sich einfach nur Schuldnerberater nennt, ohne über die nötige Qualifikation zu verfügen, muss spätestens an dieser Stelle auf die Dienste einer solchen Stelle zurückgreifen. Was eine geeignete Stelle ist, legen die Bundesländer fest. Neben den öffentlichen Schuldnerberatungsstellen sind das zum Beispiel Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
Von der sozialen Schuldnerberatung zu unterscheiden ist die gewerbliche Beratung, die in der Hauptsache von spezialisierten Anwaltskanzleien übernommen wird. Guter Rat ist teuer – das Honorar ist auf den ersten Blick abschreckend hoch, vor allem im Vergleich zur kostenlosen öffentlichen Beratung. Dennoch sollte man die Möglichkeit einer anwaltlichen Vertretung nicht von vornherein ausschließen. Verhandelt ein Anwalt mit den Gläubigern, kann dieser vielleicht einen besseren Vergleich aushandeln, wenn er glaubhaft macht, dass bei seinem Mandanten nichts oder zumindest nicht der volle Forderungsbetrag zu holen ist. Das Ergebnis ist eine teilweise Entschuldung im außergerichtlichen Vergleich, ohne dass eine bis zu sechs Jahre lange Wohlverhaltensperiode in der Verbraucherinsolvenz eingehalten werden müsste. Scheitert die Einigung, ist der Anwalt zugleich anerkannte Stelle, die die entsprechende Bescheinigung für das Insolvenzgericht ausstellen darf. Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, sollte mit dem Versicherer Kontakt aufnehmen. Möglicherweise werden die Kosten einer anwaltlichen Vertretung sogar übernommen, wenn es beispielsweise um vertragsrechtliche Streitigkeiten geht.
Viele Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten – vermutet werden bis zu 20 % der erwachsenen Bundesbürger, das sind zwölf Millionen – tauschen über das Internet Tipps zum Umgang mit den Schulden aus. In regional orientierten Foren werden auch Kontaktdaten von Schuldnerberatern genannt, mit denen die Klienten bereits gute Erfahrungen gemacht haben. Hier kann man auch erfahren, ob ein Rechtsanwalt sein Geld wert war, oder ob das Warten auf einen Termin in der öffentlichen Beratungsstelle doch der bessere Weg ist. Achten Sie bei der Internet-Recherche über Suchmaschinen genau darauf, welche Beiträge als Anzeige gekennzeichnet sind. Hier gibt es keine neutrale Information. Ein gesundes Misstrauen ist auch gegenüber allzu euphorischen Postings in den Foren angebracht. Das ist nicht anders als bei Hotelbewertungen in den Urlaubsportalen – nicht alle stammen von echten Gästen, manche werden von bezahlten Textern verfasst, absichtliche Rechtschreibfehler inklusive, damit es nicht zu professionell wirkt. Skeptisch sollten Sie vor allem bei Forenteilnehmern sein, die erst seit Kurzem angemeldet sind und seitdem auffallend viele werblich orientierte Beiträge geschrieben haben.
Zum Schluss sei die oben gegebene Empfehlung wiederholt: Schalten Sie die Schuldnerberatung so früh wie möglich ein. Finanzielle Schwierigkeiten sind vergleichbar mit einem Feuer. Erst gibt es nur ein wenig Rauch, vielleicht schon Minuten später steht das ganze Haus in Flammen. Wenn zu viel Zeit mit eigenen Löschversuchen vergeht, kann die Feuerwehr später nur noch zusehen, wie Hab und Gut ein Raub der Flammen werden. Deshalb erst die Feuerwehr rufen, dann während deren Anfahrtszeit eigene Löschversuche unternehmen, wenn es gefahrlos möglich ist. Warten Sie mit dem Anruf bei der Schuldnerberatung nicht, bis Pfändung, Stromsperre und Zwangsräumung der Wohnung drohen. Gerade bei der sozialen Schuldnerberatung kann es zu erheblichen Wartezeiten kommen. Melden Sie sich so früh wie möglich an. Nur so sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Die Verschleppung einer Privatinsolvenz in aussichtsloser Situation kann nämlich ein Grund sein, dass das Gericht später die erwünschte Restschuldbefreiung versagt. Haben Sie Ihr Problem selbstständig und auch nachhaltig in den Griff bekommen, bevor Sie einen Termin bei der Schuldnerberatung erhalten konnten? Herzlichen Glückwunsch dazu. Abgesagt ist der Termin schnell, und ein anderer Ratsuchender wird sich über die Neuvergabe freuen.
Auch bei sorgfältiger Finanzplanung kann es passieren, dass man plötzlich in Schulden steckt. Unerwartete Kosten und Einnahmeausfälle durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit machen einen Strich durch die Haushaltsrechnung. Zahlungsschwierigkeiten zu haben, ist keine Schande – sich davor zu verstecken aber schon. Aktives Zugehen auf die Gläubiger ist besser als passives Abwarten. Schuldnerberater helfen, wieder Ordnung in die Finanzen zu bringen und, soweit nötig, auch Ursachen der Geldprobleme zu bekämpfen. Es gibt die kostenlose soziale Schuldnerberatung durch öffentliche und gemeinnützige Stellen, außerdem die gewerbliche Schuldnerberatung insbesondere durch Rechtsanwaltskanzleien. Welche Wahl die bessere ist, hängt vom Einzelfall ab. Da die Berufsbezeichnung Schuldnerberater nicht gesetzlich geschützt ist, gilt es, schwarze Schafe zu meiden. Wichtig ist, Hilfe rechtzeitig anzufordern und ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis zu seinem Berater aufzubauen.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum